Staatskanzlei
Die Landesregierung - das Kabinett - besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Hofräthen. Die Hofräthe verwirklichen die vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik in ihrem Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Die Hofräthe können Änderungen der Richtlinien anregen.
Das Kabinett beschließt Gesetzentwürfe und sonstige Vorlagen an den Landtag sowie die Rechtsverordnungen der Landesregierung. Wichtige weitere Themen, mit denen sich das Kabinett befasst, sind außenpolitische Kriseninterventionspolitik und die Präsentschaft in den micronationalen Gremien und Organisationen, sowie Staatsverträge mit anderen Ländern. Sie entscheidet ferner auf Antrag eines beteiligten Hofraths bei Meinungsverschiedenheiten in Angelegenheiten, die zwei oder mehr Geschäftsbereiche betreffen.
Selbstverständlich werden auch andere Themen von allgemeiner politischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung vom Kabinett diskutiert.
Das Kabinett beschließt Gesetzentwürfe und sonstige Vorlagen an den Landtag sowie die Rechtsverordnungen der Landesregierung. Wichtige weitere Themen, mit denen sich das Kabinett befasst, sind außenpolitische Kriseninterventionspolitik und die Präsentschaft in den micronationalen Gremien und Organisationen, sowie Staatsverträge mit anderen Ländern. Sie entscheidet ferner auf Antrag eines beteiligten Hofraths bei Meinungsverschiedenheiten in Angelegenheiten, die zwei oder mehr Geschäftsbereiche betreffen.
Selbstverständlich werden auch andere Themen von allgemeiner politischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung vom Kabinett diskutiert.
Ämter
| Hofkanzler: | Gordon Shumway |
| Präsident des Fuchsischen Nachrichtendienstes: | Karl Harvald zu Schnitzelberg |
| Pressesprecher: | Thomas Métier |
| Staatsrath: | Susann Meyer |





